Gewerbeanmeldung als Fotograf – muss das sein?

Heute habe ich als Fotograf mein Gewerbe angemeldet. Dabei gibt es einiges zu beachten. Deshalb möchte ich die wohl drängendsten Fragen für jeden angehenden Fotografen beantworten: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Und wenn ja, wie melde ich ein Gewerbe an?

Ob man als Fotograf freiberuflich tätig ist oder der Gewerbeordnung unterliegt, steht hier: § 18 EStG, §6  GewO. Um es kurz zu fassen: anerkannte Künstler (erfolgt durch das Finanzamt) und Stockfotografen fallen unter Freiberufler. Betreiber und Vermieter von Fotostudios, Auftragsfotografen oder Hochzeitsfotografen fallen in die Rubrik “Gewerbetreibender” und müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Fotografen, die freiberuflich tätig sind, brauchen den Artikel nicht weiter zu lesen.

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Wo kann ich meine Gewerbeanmeldung durchführen?

Die Gewerbeanmeldung kann per E-Mail (Vorheriger Kontakt mit dem Gewerbeamt sehr empfohlen), schriftlich oder persönlich beim Gewerbeamt seiner Kommune erfolgen. Wichtig: Der Gewerbetreibende muss das Gewerbe anmelden. Mittelspersonen sind nicht gestattet.

Die Gewerbeanmeldung

wie so vieles in Deutschland gibt es auch für die Gewerbeordnung ein Formblatt (GewA 1). Leider gibt es zu den Einzelnen Punkten kaum Erklärungen, weshalb ich das nun nachholen werde. Insgesamt gibt es 33 Felder die ausgefüllt werden sollen, sofern es dazu Angaben gibt.

[1] Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform. Dieser Punkt wird nur ausgefüllt, falls man in den Registern eingetragen ist. Es ist nicht Pflicht.

[2] Ort und Nummer der Eintragung – Gleiches wie für [1]

[3] Familienname – Pflichtfeld

[4] Vorname – Pflichtfeld

[5] Geschlecht – Pflichtfeld

[6] Geburtsname – kein Pflichtfeld, es sei denn der Name weicht von [3] ab

[7] Geburtsort und -land – Pflichtfeld

[8] Staatsangehörigkeit(en) – Pflichtfeld

[9] Anschrift der Wohnung – Pflichtfeld, Telefonnummer hier nicht vergessen

[10] Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter. Zahl der gesetzlichen Vertreter – dieses Feld habe ich freigelassen

[11] Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter – auch dieses Feld darf freigelassen werden

[12] Anschrift des Betriebes – hier handelt es sich um ein Pflichtfeld. Bitte die Telefonnummer nicht vergessen

[13] Anschrift der Hauptniederlassung – dieses Feld kann ebenfalls freigelassen werden

[14] Anschrift der früheren Betriebsstätte – dieses Feld kann ebenfalls freigelassen werden

[15] angemeldete Tätigkeit – Dieses Feld verlangt eine gewisse Kreativität. Zu beachten ist, dass die Tätigkeit nicht zu eng umschrieben ist, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten. Dennoch sollte eine Einordnung der Tätigkeit möglich sein.

[16] Wird der Betrieb im Nebengewerbe betrieben – Pflichtfeld

[17] Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit – Pflichtfeld

[18] Betriebsart – Als Fotograf fällt man hier unter “Sonstiges”, zumindest nach Ausgabe meines Gewerbeamtes

[19] Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen – Pflichtfeld. Hier werden alle Personen, außer mir als Fotografen, eingetragen.

[20] An dieser Stelle habe ich “Hauptniederlassung” eingetragen

[21] kann frei bleiben

[22] kann frei bleiben

[23]/[24] Hier sind ebenfalls entsprechende Angaben zu machen und daher Pflicht.

[26] Name des früheren Gewerbetreibenden oder früherer Firmenname – Bei Neugründung dieses Feld auslassen

[28]/[29]/[30]/[31] Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, die in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist – Diese Felder habe ich freigelassen. Fotografie ist kein Handwerk und muss somit nicht eingetragen werden

[32]/[33] Diese Felder sollten klar sein.

Detaillierte Erklärungen mit dem Grund der Angaben kann man hier finden.

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Folgende Unterlagen sollen mit der Gewerbeanmeldung eingereicht werden: Kopie des Personalausweises, wenn nötig Genehmigungen, Dokumente und Erlaubnisnachweise.

Ich wünsche allen, die ein Gewerbe anmelden müssen (oder wollen;-), viel Spass mit den Formalitäten!

Oder wie ein weiser Mann sagen würde: “Gestern standen wir noch vor einem Abgrund, aber heute sind wir einen bedeutenden Schritt weiter”.

Wichtig: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ich habe ihn nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Fehler kann ich nicht ausschließen.

12 thoughts on “Gewerbeanmeldung als Fotograf – muss das sein?

  • 21. Februar 2011 um 17:22
    Permalink

    Hm also als Fotograf sollte man sich schon auf jeden Fall als Kleinunternehmer anmelden, denke ich. Allerdings ist bei der Anmeldung zu unterscheiden zwischen einem Kunstfotografen und einem eher wirtschaftlichen Fotografen zu unterscheiden.

    Antwort
  • 11. Juni 2011 um 14:34
    Permalink

    Wie sieht es denn aus mit dem Rest. Das Gewerbe anzumelden ist nur eine Hürde von vielen. Die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer, Künstlersozialkasse und dem anderen Rest ?! Weiß jemand da mehr bescheid ?!

    Antwort
    • 14. Juni 2011 um 23:52
      Permalink

      Das und mehr wird kommen, sobald ich wieder Zeit habe zu schreiben. Momentan habe ich leider kaum noch Zeit für das Blog.

      Antwort
  • 16. Juni 2011 um 09:59
    Permalink

    Du schreibst:

    [28]/[29]/[30]/[31] Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, die in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist – Diese Felder habe ich freigelassen. Fotografie ist kein Handwerk und muss somit nicht eingetragen werden

    Meine Erfahrung jedoch ist, dass es als Handwerk gesehen wird, man sich daher auch bei der Handwerkskammer anmelden muss…
    Hast du eine Ausbildung zum Fotografen oder wie bezeichnest du deine Tätigkeit. Auch wenn man überall lesen kann, dass man sich auch als Ungelernter dieses Faches “Fotograf” nennen darf, erlebt man es in der Praxis doch anders..

    Antwort
    • 21. Juni 2011 um 11:45
      Permalink

      Ich kann mich nur auf die Aussagen des Gewerbeamtes stützen. Fotograf ist keine geschützte Berufsbezeichnung mehr. Dennoch existieren dafür Handwerkskammern, bei denen man Mitglied werden muss.

      Bei Unsicherheiten am besten beim Gewerbeamt nachfragen. Die können genaueres sagen.

      Antwort
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  • 27. Juni 2013 um 16:50
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    Das Fotografie kein Handwerk ist wäre mir neu… Die Angabe sonstiges als Betriebsart ist leider nicht immer korrekt. Wer als Fotograf gewerblich tätig ist, der übt ein Handwerk aus und somit kammernpflichtig.

    Antwort
  • 4. November 2013 um 16:22
    Permalink

    Anerkannt als Fotograf im Bereich “Kunst”, das trifft auf fast keinen Fotografen zu, der diesen Bericht gefunden hat. Das mag ja teilweise so sein aber hier und da gibt es sicherlich doch Auftragsarbeiten und dann war es das schon. Geht einfach auf NUMMER SICHER! Meldet das Gewerbe an. So viel Zeit kostet das nicht. Einen Eintrag in die Handwerksrolle der IHK kann ich ebenfalls empfehlen.

    Antwort
    • 7. November 2013 um 11:37
      Permalink

      Hallo Dirk,

      danke für die fundierte Rückmeldung. Ich stimme dir da voll zu.

      Antwort
  • 7. Juli 2014 um 04:07
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    Hallo zusammen

    1.Handwerkskammer eintragen lassen (Liste nicht zulassungspflichtige Berufe)
    2.Berufsgenossenschaft: Freistellung von Vesicherungsleistungen/Beitragspflicht <800 Stunden im Jahr
    3.Gewerbeanmeldung und Finanzamt (Kleinunternehmer – keine Umsatzsteuerpflicht)

    Man darf sich dann als Fotograf bezeichnen.

    MFG

    Maik

    Antwort

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