Selbständiger Fotograf und Berufsgenossenschaft

Im Rahmen der Überlegungen, sein Einkommen über die Fotografie aufzubessern, prasseln zahlreiche Begriffe auf einen ein. Hauptberuflich, nebenberuflich, freischaffender Künstler, Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaft, nur um einige Begriffe zu nennen. In diesem Artikel dreht sich alles um das Thema “Berufsgenossenschaft”.

Häufig herrscht über die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft, besonders als selbständiger Fotograf, Ungewissheit.

Vorweg jedoch noch ein Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

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Die Berufsgenossenschaft

Kurz vorweg zur Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaften  sind die Träger der Unfallversicherung für Unternehmen und deren Angestellte und umfassen daher Leitungen im Unfalls- und Krankheitsfall. Die Leitungen der Genossenschaften sind sehr unterschiedlich, ebenso ihr Mitgliedsbeitrag. Darüber hinaus  besitzen einige Genossenschaften eine Zwangsmitgliedschaft (Berufsgenossenschaft Druck und Papier) und einige Genossenschaften eine freiwillige Mitgliedschaft für Einzelpersonen (Berufsgenossenschaft Verwaltung).

Fotograf und Berufsgenossenschaft -welche ist meine?

Als reiner Fotograf ist man für gewöhnlich Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft Druck und Papier (Beitragssatz 250 Euro/Jahr).  Diese Genossenschaft ist für alle Fotografen Pflicht und kann nicht umgangen werden, es sei denn, man wird als Künstler anerkannt und fällt damit in die Künstlersozialklasse.

Es gibt jedoch eine weitere Ausnahme: Hat man ein Gewerbe angemeldet oder übt man eine (Neben)Tätigkeit aus, welche(s) sich auf zwei Berufsgenossenschaften erstreckt, so ist die Genossenschaft zuständig, in deren Bereich die meiste Arbeitszeit getätigt wird, unabhängig  von der Verteilung der Einkommen. Diese Regelung wurde per Rechtsprechung geregelt und mir von zwei Genossenschaften unabhängig von einander bestätigt. (Quelle: Mündliche Auskünfte der oben genannten Genossenschaften).

Beispiele der Zugehörigkeit

  • Erstelle ich auf Auftrag von Firmen oder Personen Bilder (Auftragsfotografie), so falle ich unter die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft Druck und Papier.
  • Erstelle ich Stockfotos, bin ich nicht an Aufträge gebunden, habe meine künstlerische Freiheit und falle in die Zuständigkeit der Künstlersozialklasse.
  • Melde ich eine Tätigkeit als Gewerbe an, in der ich z.b. eine Verwaltungstätigkeit ausübe (sagen wir mit 4h die Woche) und ich erstelle nebenbei Fotos (2h die Woche), die ich verkaufe, so falle ich unter die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft Verwaltung.
  • Melde ich eine Tätigkeit als Gewerbe an, in der ich z.b. eine Verwaltungstätigkeit ausübe (sagen wir mit 4h die Woche) und ich erstelle nebenbei Fotos (8h die Woche), die ich verkaufe, so falle ich unter die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft Druck und Papier.

Überprüfung der Zugehörigkeit

Die Zugehörigkeit wird mit Hilfe eines Fragebogens der Genossenschaften geregelt. In diesem wird die zeitliche Verteilung der einzelnen Bereiche meiner Nebentätigkeit/Tätigkeit erfragt, woraus sich die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft ergibt. (Quelle: Telefongespräche mit den Genossenschaften)

Sollte ich mich geirrt haben, oder sollte es Fragen geben, so bitte ich hier um eine kurze Rückmeldung.

Berufsgenossenschaft = Kostenfalle?

Immer wieder ist zu lesen, wie man sich vor der Berufsgenossenschaft Druck und Papier drücken kann, da diese 250 Euro im Jahr kostet. Häufig beschäftigen sich Einsteiger mit dieser Thematik, da Fotografie an sich schon sehr teuer ist und viele das Geld für die Berufsgenossenschaft nicht ausgeben möchten. Diesen Gedanken kann ich nachvollziehen, möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass der Leistungskatalog sehr umfassend ist und das Geld wert ist.

Des weiteren sollte bedacht werden, dass im Schadensfall die Kosten schnell sehr sind. Ich empfehle daher niemanden unversichert seine Tätigkeit auszuüben. Das “eingesparte” Geld ist schnell wieder ausgegeben.

3 thoughts on “Selbständiger Fotograf und Berufsgenossenschaft

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  • 8. Mai 2013 um 08:30
    Permalink

    Der Satz
    “Diese Genossenschaft ist für alle Fotografen Pflicht und kann nicht umgangen werden, es sei denn, man wird als Künstler anerkannt und fällt damit in die Künstlersozialklasse.”
    ist völlig falsch!

    Mitglieschaft in der BG und in der KSK haben nichts miteinander zu tun und schliessen sich insbesondere nicht gegenseitig aus.

    Antwort
    • 8. Mai 2013 um 14:18
      Permalink

      Hallo,

      ja das stimmt. Im Zuge des Zusammenschlusses der BGs haben sich einige Dinge verändert. Zum damaligen Zeitpunkt wurden mir diese Aussage von den BGs entgegen gebracht.

      Antwort

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